Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.05.1988

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,262
BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87 (https://dejure.org/1988,262)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1988 - 2 StR 665/87 (https://dejure.org/1988,262)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87 (https://dejure.org/1988,262)
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Fleischermesser

§ 24 StGB, Freiwilligkeit

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "psychologisierenden" Betrachtungsweise bei der Auslegung des Freiwilligkeitsmerkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Psychologisierende Betrachtungsweise - Freiwilligkeitsmerkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 24 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 184
  • NJW 1988, 1603
  • MDR 1988, 508
  • NStZ 1988, 404
  • StV 1988, 200
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
    Nach der ständ. Rechtspr. ist für das Vorliegen dieses Merkmals entscheidend, ob der Angekl. noch "Herr seiner Entschlüsse blieb und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt..., also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig wurde, die Tat zu vollbringen« (BGHSt 7, 296, 299 ..).

    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.

    Das gelte aber lediglich in bezug auf die einzelne Tat im materiell-rechtlichen Sinn (BGHSt 33, 142, 144 f. [hier: III (310) 119 c]).

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
    Es kommt darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis« darstellt (BGH, bei Holtz MDR 1982, 969; 1986, 271).
  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
    Es kommt darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis« darstellt (BGH, bei Holtz MDR 1982, 969; 1986, 271).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Kommt es schon bei der Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts - um die es bei der vorgelegten Rechtsfrage nicht geht - nicht auf die sittliche und ethische Bewertung der Rücktrittsmotive an (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 50; 35, 184, 186), so kann dies um so weniger beim äußerlichen Akt der Aufgabe weiterer Tatausführungen gelten.
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Auch die Entscheidung, von der Tatausführung abzusehen, um eine andere Tat zu beginnen, ist in der Rechtsprechung als freiwillige Entscheidung anerkannt, weil es auf eine Bewertung der Motivation insoweit nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 115/13, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    a) Für den unbeendeten Versuch im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist anerkannt, dass ein Rücktritt dann nicht strafbefreiend wirkt, wenn der Täter meint, den Erfolg theoretisch noch herbeiführen zu können, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Handlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 298; vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 53; vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, MDR 1982, 969; vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85; MDR 1986, 271; vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, aaO; Bottke in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 135, 169 f.).

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1307
BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88 (https://dejure.org/1988,1307)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1988 - 1 StR 193/88 (https://dejure.org/1988,1307)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 1 StR 193/88 (https://dejure.org/1988,1307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - Berechnung des Blutalkoholgehalts durch das Landgericht unter Berücksichtigung des Alkoholabbaus aus verschiedenen Trinkphasen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 404
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
    Von dieser hat die Strafkammer, die zutreffend von einem Abbauwert von nur 0, 1 Promille pro Stunde ausgeht (vgl. BGHSt 34, 29, 32), für den zwischen Trinkbeginn und Tatausführung liegenden Zeitraum von 12 Stunden 1, 2 Promille abgezogen.
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
    Zählt man - wie es geboten gewesen wäre - die Werte von ca. 1 Promille und höchstens 0, 89 Promille für beide Trinkphasen zusammen, so ergibt sich eine derart hohe - immerhin an eine Größenordnung von 2 Promille heranreichende - Blutalkohol konzentration, daß ihr ein beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
    Allenfalls kommt noch - bei fehlender Blutprobe - ein Resorptionsdefizit von 10 % in Betracht (BGH VRS 71, 177, 178).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Auch der erkennende Senat hat bisher eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen für und gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit gefordert (Urt. v. 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - NStE Nr. 7 zu § 21 StGB; Beschl. v. 3. Mai 1988 - 1 StR 193/88 - BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf (siehe dazu auch Weider Strafverteidiger 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 [= BGHSt 35, 308], 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben durfte (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12, 23).

  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Die Ausführungen im Urteil lassen indes besorgen (UA S. 19), dass das Landgericht bei seiner Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen, nicht in den Blick genommen hat, dass dem Blutalkoholgehalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zukommt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14, 15).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96

    Waffe - Berücksichtigung objektiver Umstände - Holzstück - Offensichtliche

    Daß die Strafkammer ausgehend vom Trinkbeginn um 6 Uhr bis zur Tatzeit um 15 Uhr von der aufgrund der Trinkmengenangaben errechneten maximalen Blutalkoholkonzentration mit einem gleichmäßigen stündlichen Abbauwert von 0, 1 %o zurückgerechnet hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengenangaben des Angeklagten wird auf BGH NStZ 1986, 114 (Nr. 1), BGHSt 34, 29 (32), BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 12, 17 und Salger, DRiZ 1989, 174 verwiesen.
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Ein stündlicher Abbauwert ist für den Nachtrunk nicht gesondert in Ansatz zu bringen, weil der Abbau bereits bei der Rückrechnung von der Blutentnahmezeit auf den Tatzeitpunkt berücksichtigt worden ist und insgesamt nur eine bestimmte Alkoholmenge im Körper abgebaut wird (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

    Dem Blutalkoholgehalt kommt dabei nach ständiger Rechtsprechung eine gewichtige Indizwirkung zu (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12 bis 15), während andererseits planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen - von dem im vorliegenden Fall ohnehin schwerlich die Rede sein kann -, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen; diesen Umständen kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung ein eher beschränkter Beweiswert zu (BGHSt 35, 308, 311 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1989 - 2 StR 259/89

    Schuldunfähigkeit bei Gewaltdelikten - Sichere Bestimmung des Einflusses von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Berechnung des Blutalkohols, die sich - in Ermangelung einer nach der Tat genommenen Blutprobe - allein auf die Menge des vor der Tat genossenen Alkohols stützt, der dem Angeklagten günstigste minimale Abbauwert mit 0, 1 %o pro Stunde anzusetzen (BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1988, 404).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

  • BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90

    Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 206/93

    Revisionen gegen Verurteilungen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92

    Erforderlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten bei

  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 211/90

    Anforderung an die Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Berücksichtigung von

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92

    Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses -

  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

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